Allgemeine Geschäftsbedingung

AGB für die Überlassung der Lechelhütte

1.     Der Mietpreis für die Hütte wird im Angebot oder auf dem Online-Formular als Information ausgewiesen. Die Finale Mietgebühr kann sich durch evtl. Mitgliederrabatte noch ändern. Der verbindliche vertragliche Mietpreis wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

2.     Für die Buchung müssen 50 % des Mietpreises zuzüglich einer Kaution von 200 Euro als Anzahlung bezahlt werden. Für Vereinsmitglieder kann eine abweichende Regelung gelten.

3.     Eine Stornierung der Buchung ist bis 60 Tage vor dem Buchungszeitraum kostenfrei möglich. Evtl. geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei einer späteren Stornierung ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten, wenn keine Ersatzbelegung erfolgen kann. 

4.     Nebenkosten wie Strom, Gas, Holz und Müll werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Gebührensätze für diese werden in dem Buchungsformular sowie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

5.     Der Mieter ist verpflichtet das Online Check-In Formular vor der Anreise auszufüllen. Diese Angaben sind nach dem österreichischen Meldegesetz erforderlich.

6.     Der Mieter ist verpflichtet die Zählerstände für Gas & Strom direkt bei Anreise und direkt vor der Abreise abzulesen und per Foto zu dokumentieren. Die Werte müssen dann entweder per Nachricht in der digitalen Gästemappe oder über ein bereitgestelltes Online-Formular gemeldet werden. Das Foto ist auf gesonderte Anforderung innerhalb von 90 Tagen nach der Abreise zur Verfügung zustellen.

7.     Die Mieter verpflichten sich die Hausordnung einzuhalten.

8.     Für Schäden an der Hütte und am Inventar haftet der Mieter. Bei Ankunft festgestellte Mängel (Schäden oder starke Verunreinigungen) sind unverzüglich in der digitalen Gästemappe oder per Textnachricht zu melden.

9.     Die Hütte ist in gereinigtem Zustand zu verlassen. Wird die Endreinigung nicht ordentlich durchgeführt, wird eine Reinigungspauschale von 125 Euro in Rechnung gestellt.

10.  Die Buchung der Hütte ist erst verbindlich, wenn dies durch die Buchungsbestätigung seitens des Vermieters zugesagt wird.

11.  Der Vermieter ist berechtigt, selbst oder durch eine/n Beauftragte/n das Ferienhaus während der Mietzeit auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen / überprüfen zu lassen.

12.  Die Benutzung des Güterwegs Blons-Hinteregg geschieht auf eigene Gefahr, eine Haftung auf Grund der Verkehrssicherheitspflicht seitens der Güterweggenossenschaft Blons-Hinteregg wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.